Sichtschutz aus Metall & anderen Sichtschutzelementen
Wohnen Sie an einem öffentlichen Verkehrsweg? Oder haben Sie vielleicht neugierige Nachbarn? Wenn Sie Ihre Privatsphäre durch einen Sichtschutzzaun schützen möchten, übernehmen wir gern die fachgerechte Installation von Sichtschutz aus Metall und anderen Sichtschutzelementen. Individualisten bieten wir auch die Anfertigung von Sonderkonstruktionen nach ihren eigenen Vorstellungen.
Von der Marc Birkenbach Metallbau GmbH erhalten Sie nicht nur Sichtschutz aus Metall. Wir arbeiten auch mit Glasern und Schreinern zusammen. Dadurch können wir Ihnen maßgeschneiderte Sichtschutzelemente in attraktivem Materialmix anbieten. Ob rein funktionaler Sichtschutz zum Budget-Preis oder gekonnt angefertigte Sichtschutzelemente aus den unterschiedlichsten Materialien: Wir sind Ihr starker Partner rund um Sichtschutzelemente.
Verschiedene Arten von Sichtschutzzäunen
Als renommiertes Metallbau-Unternehmen aus Wathlingen (Kreis Celle) konstruieren und montieren wir besonders häufig Sichtschutz aus Metall. Je nach Kundenwunsch können Teile der einzelnen Sichtschutzelemente aber auch aus Materialkombinationen mit Holz oder den besonders robusten Verbundstoffen wie WPC oder HPL bestehen. Diese Arten von Sichtschutzzäunen bauen wir für Sie:
- Sichtschutz aus Metall
- Sichtschutzelemente aus Metall-Holz-Kombinationen
- Sichtschutz aus Metall mit WPC-Elementen
- Sichtschutzelemente aus Metall-HPL-Kombinationen
- Individuell angefertigte Sonderkonstruktionen
Nennen Sie uns einfach Ihre Wünsche. Wir gleichen sie dann mit dem ab, was aufgrund der gesetzlichen Vorgaben machbar ist. Gern sehen wir uns auch bei einem Vor-Ort-Termin die örtlichen Gegebenheiten an.
Gesetzliche Vorgaben für Sichtschutzzäune
Damit ein Sichtschutz seine Aufgabe erfüllt, sollte er zumindest 170 cm hoch sein. Üblicherweise beträgt der vorgeschriebene Abstand zum Nachbargrundstück mindestens 50 cm. Falls Ihr Grundstück an einen öffentlichen Verkehrsweg grenzt, sollten Sie sich bei der Gemeinde über die gültigen Bestimmungen informieren, weil die gesetzlichen Vorgaben nicht bundesweit geregelt sind.
Falls Ihr Sichtschutz auch gleichzeitig als Begrenzung zum Nachbargrundstück dienen soll, benötigen Sie das Einverständnis Ihres Nachbarn. Hinzu kommt, dass Ihr Sichtschutzzaun das Gesamtbild des Wohnviertels nicht stören sollte. Unter Umständen brauchen Sie sogar eine Baugenehmigung. Unsere Fachspezialisten wissen aber, wie Sie das Genehmigungsverfahren vermeiden können. Wir beraten Sie gerne. Für einen Termin einfach hier klicken.